22.04.2020, 12:29 Uhr
Geldanlage
Steuernachzahlung?
Hallo alle zusammen,
hab mich mal angemeldet weil ich seit einiger Zeit eine zusätzliche Einnahmequelle habe, Vermietung einer Einraumwohnung, die vorher meine eigene war (Eigentumswohnung) und wo ich dann ausgezogen bin.
Im letzten Jahr musste ich eine Steuernachzahlung leisten, das erste Mal für mich! Ich dachte, dies sei ausschließlich bei Selbstständigen der Fall. Da ich aber einen (unbefristeten) Arbeitsvertrag habe dachte ich, die zusätzlichen Einnahmen müssen normal versteuert werden und ich bekomme dann trotzdem noch etwas zurück, was anscheinend falsch war..
Woran liegt das, und kann ich daran was ändern?
Die Steuerklasse wechseln beispielsweise?
MfG
Kommentare (8)
sanny
★★★★★
Mitglied [4342]
22.04.2020, 23:08 Uhr
@Mr.krabsSchreibe dir noch was dazu ,jetzt zu
spät ( mus ich Nachdenken).
Ist zu Ausführlich jetzt.
Ist schon etwas ich nenne es Spizi- Fish.
Spezial.
👍
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-1Ich zitiere ... Ich schreibe mit Schreibfehler und mache keine Comma . Würde ich alle Briefe selbst beantworten bräuchte ich ein eigenen Comptoir. Wolfgang von Goethe. Währe Goethe so Arm wie Schiller gewesen hätte er alles selbst schreiben müssen.
Darth Vader
★★★★
Mitglied [858]
23.04.2020, 10:08 Uhr
Spizi- Fish...👍
👎
0Glaubensfreiheit für die Welt, rettete bei Breitenfeld, Gustav Adolf, Christ und Held
sanny
★★★★★
Mitglied [4342]
23.04.2020, 22:35 Uhr
@Mr.Krabs schau mal unterMieteinnahmen Versteuern!
Kannst zbs Absetzen wieviel ?
Und Umlegen es ist viel bzw,
Umfangreich!!.Das verständlich hier
rüber zu bringen.Und du bist ja witzig!
Normal Versteuern u bekommst etwas
zurück ,Hi in Deutschland bestimmt nicht.
👍
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-1Ich zitiere ... Ich schreibe mit Schreibfehler und mache keine Comma . Würde ich alle Briefe selbst beantworten bräuchte ich ein eigenen Comptoir. Wolfgang von Goethe. Währe Goethe so Arm wie Schiller gewesen hätte er alles selbst schreiben müssen.
....kl
24.04.2020, 08:58 Uhr
@sanny: Das ist dein Statement? Dafür hast du einen Tag gebraucht? Meine Fresse ey, was gibst du hier immer nur zum Besten, tust so, als wenn du riesen Ahnung hast. Immer wieder solche mangelnden Antworten von dir ... "Geh mal auf Google" und so.Meinste, die User würden fragen, wenn sie nicht schon vorher ins Internet geschaut hätten? Auf deine Antworten kann man echt verzichten!
@TE: Bei dir ist die Mieteinnahme eine Nebeneinkunft zum Arbeitseinkommen, da verhält sich einiges total anders.
Ich versuche dir das einmal anhand eines Ledigen mit Steuerklasse I zu verdeutlichen.
Zuerst gehst du auf
https://www.nettolohn.de/
Addiere dein Haupteinkommen mit deiner Nebeneinkunft, arbeite sämtliche Punkte akribisch ab und druck dir das Ergebnis aus.
Dann musst dich erst einmal mit dem Begriff "tarifliche Einkommensteuer" befassen, maßgebend ist § 32a EStG.
Die tarifliche Einkommensteuer weicht nämlich von der Steuer, die du mit deinem monatlichen "Arbeitseinkommen" abführst, erheblich ab. Du konntest in dem Fall tatsächlich nicht wissen, dass dich eine saftige Nachzahlung erwartet, denn du hast nur Steuern auf dein Arbeitseinkommen abgeführt, aber nicht von der Nebeneinkunft.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
Hier findest du die Berechnungsformel für dein Jahreseinkommen "inklusive Nebeneinkunft", ziehe aber vorher alle Sozialabgaben von deiner Gesamt-Jahreseinnahme ab, welche du auf deinem Ausdruck von "Nettolohn.de" findest.
Sollte nun die errechnete "tarifliche Einkommensteuer" von der auf "Nettolohn.de" höher sein, ist das die Differenz, die du nachzahlen darfst.
Es kann aber auch sein, dass deine Nebeneinkunft einer pauschalen Versteuerung unterliegt, ich empfehle dir auf jeden Fall einen Lohnsteuerhilfeverein. Die Jahresgebühr richtet sich ebenfalls nach deinem Jahreseinkommen. Ich finde, das Geld sollte man haben, selbst ich wollte das erst nie, aber auch bei mir hat es sich mit meiner Nebeneinkunft absolut gelohnt.
Viel Spaß beim Rechnen ...
👍
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-1sanny
★★★★★
Mitglied [4342]
24.04.2020, 15:17 Uhr
@klWas hat das mit dem ganzen Tag zu tuhn.Wenn ich mich erst jetzt melde hast eine
Macke anscheinend.
Ich habe auch noch ein Privat Leben .Und
dein Kommentar war auch nicht
hilfreich das hab ich auch im Internet
gesehen.
Deshalb kann er es ja da alles Nachlesen.
Besser Erklärt! und es ist zu Umfassend
das alles zu schreiben .
Hast du ja auch vom Internet hier ein
Link rein.Und das weiß der selbst
brauch er dein Kommentar auch nicht.
(Und meine Kommentare wie du schreibst
sind immer schau auf Google .)
Dann lese erst mal meine Kommentare!.
Du brauchst dich nicht so Aufzupusten.
Ganz schön Überheblich.
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-1Ich zitiere ... Ich schreibe mit Schreibfehler und mache keine Comma . Würde ich alle Briefe selbst beantworten bräuchte ich ein eigenen Comptoir. Wolfgang von Goethe. Währe Goethe so Arm wie Schiller gewesen hätte er alles selbst schreiben müssen.
Darius
★
Mitglied [7]
30.04.2020, 13:03 Uhr
Grüß dich!Selbständige kennen das Problem, wenn das Finanzamt noch Nachzahlungen verlangt. Für dich kam der Brief offensichtlich sehr überraschend, meist geht man eher von einer Rückzahlung aus. Zu dieser Steuernachzahlung kommt es nicht grundlos, sondern nur bei zu wenig abgeführten Steuern an das Finanzamt im letzten Abrechnungszeitraum. Durch die Vermietung der Einraumwohnung kam es letztes Jahr zu unterschiedlichen Einnahmequellen für deinen Lebensunterhalt. Daher trifft eine Rückzahlung auch Arbeitnehmer, wie in deinem Fall.
Die Abschläge vom Lohn wurden korrekt versteuert, aber deine Mieteinnahmen scheinbar nicht. Haben deine zusätzlichen Einkünfte 410 Euro im Jahr überschritten? Wenn ja, dann hast du einen zu geringen Steuerbetrag gezahlt. Unbedingt im nächsten Abrechnungszeitraum beachten und vermeiden. Quelle: https://www.brutto-netto-rechner24.de/steuernachzahlung-was-tun-wenn-das-finanzamt-mehr-geld-fordert.html . Gerade durch Mieteinnahmen überschreiten viele Menschen die jährliche Grenze. Dabei reichen schon zusätzlich 50 Euro pro Monat.
Ich hoffe, meine Erklärung war verständlich.
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